Materialien und Dokumente
Hier sammeln wir Wissenswertes und wichtige Dokumente für Vereine und über Vereine. Schauen Sie ab und zu mal vorbei!
Vereinsfinanzen: Was können Vereine tun, wenn das Geld knapp wird? Der Landesmusikverband hat am 22. September 2012 Experten zusammengerufen, die in einem Symposium über das Fundraising informiert haben.
GEMA:
Der 2018 geschlossene Gesamtvertrag wurde seitens der GEMA mit Wirkung zum 31.12.2024 gekündigt.
Es wurden ein neuer Gesamtvertrag unter der Vertragsnummer 1510290100 mit Wirkung ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 sowie eine Vereinbarung zur GEMA-Lizenzierung verhandelt und den Verbänden des DCV im Rahmen der DCV-Mitgliederversammlung am 02.11.2024 zur Kenntnis und Beratung vorgelegt.
Das DCV-Präsidium empfahl den Mitgliedsverbänden die Zustimmung und den Beitritt zum Vertrag. Der Baden-Württembergische Sängerbund e. V. hat die Inhalte des Gesamtvertrags inklusive der Lizenzvereinbarung und die Gewährleistung deren Umsetzung bestätigt. Der Vertrag geht den Vereinen nach Vertragsunterzeichnung zu.
Sobald die GEMA die Voraussetzungen für eine Online-Meldung geschaffen hat, werden die Mitgliedsvereine informiert. Dann sind die Daten online zu melden und aktuell zu halten.
Bis dahin gehen die GEMA-Meldungen – wie gehabt – ausschließlich mit dem Anmeldeformular an unsere bwsb-GEMA-Beauftragte, Britta von Ehrenkrook. Das Meldeformular finden Sie hier.
Bitte die Meldefristen beachten! Erläuterungen dazu und Hinweise zum Gebrauch haben wir auf unserer Seite über die Leistungen des bwsb zusammengefasst. Außerdem hat die GEMA ein Formular zur Verfügung gestellt, auf dem die Musiknutzung im Internet (PDF) gemeldet werden muss, etwa wenn Musikproben auf Internetseiten von Vereinen angeboten werden. Erläuterungen zur Vergütung gibt die Gema in einem weiteren PDF-Dokument.
Achtung: die Formulare der GEMA sind für den Adobe Reader optimiert. Andere PDF-Leseprogramme stellen sie unter Umständen nicht vollständig dar!
Zuschüsse und Förderung: Fördergelder werden über unsere Kassenführerin bzw. unseren Kassenführer beantragt. Derzeit gelten die aktuellen Förderrichtlinien - Stand 2024.
Versicherung: Mitglieder in bwsb-Vereinen sind bei Tätigkeiten für den Verein über einen Vertrag des Deutschen Chorverbands (DCV) mit der ARAG versichert.
- Informationen der ARAG zum Stand 2020
- Kurzübersicht_Stand 2020 für Mitglieder des bwsb
- Informationen, Kurzhinweise und Formulare für den Schadenfall hat der Deutsche Chorverband (DCV) zusammengestellt.
Ehrungen: Welche Ehrungen es gibt, und wie man sie beantragt, steht in unserer Ehrenordnung (gültig seit 01.01.2021). Weitere Informationen dazu stehen auf der Seite mit der Übersicht über die Angebote des bwsb.
bwsb-forum: Die Mitgliederzeitschrift des bwsb berichtet über den Verband, über besondere Ereignisse und Termine und über Veranstaltungen der Vereine. Beiträge von Vereinen sind stets willkommen. Autoren werden gebeten, mit der Redaktion des bwsb-forum Kontakt aufzunehmen. Die Redaktion schickt bei Bedarf ein Merkblatt zu und nennt die E-Mail-Adresse der Redaktion (die wir hier aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlichen). Die Redaktion bittet dringend darum, keine Manuskripte an einzelne Vorstandsmitglieder zu schicken.
Satzung: Welche Gremien es gibt und welche Rechte und Pflichten die Mitgliedsvereine haben, steht in der Satzung des bwsb (beschlossen am 24. April 2021).