Am 1. Oktober 2022 trat die angepasste Corona-Verordnung in Kraft
Mit Beschluss vom 22. November 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderung tritt am 30. November 2022 in Kraft. Damit wird die Laufzeit der Corona-Verordnung bis 31. Januar 2023 verlängert
Kinder und Jugendliche an Schulen, Kitas sowie in der Kinder- und Jugendhilfe müssen sich nach COVID-19-Erkrankung nicht freitesten. Für Kinder und Jugendliche gelten damit nach einer COVID-19 Erkrankung keine anderen Vorgaben als für Erwachsene.