TRANSPARENZREGISTER: Amateurmusikverbände begrüßen Erleichterungen für gemeinnützige Vereine
Die Eintragung in das Transparenzregister soll für Vereine zukünftig automatisch erfolgen. Ab dem Jahr 2024 ist kein Antrag für die Gebührenbefreiung mehr notwendig. Für 2021-2023 greift ein vereinfachtes Verfahren.
Die seit 2017 bestehende Beitragspflicht für die Verwaltung des Transparenzregisters, von denen viele Vereine erst kürzlich durch erstmaligen Versand einer Rechnung für die vergangenen Jahre erfuhren, wird verändert. Der Deutsche Bundestag beschloss in seiner gestrigen Sitzung am 10. Juni, das umstrittene Transparenzregister anzupassen.
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung des BMCO vom 11.06.2021.