Chor im Fokus

S|U|S|I - Chor Freiburg

Der S.U.S.I.-Chor Freiburg sagt im März 2014: lieb-heim@land-a.de
(Foto: Britt Schilling)

susi-chor.de

Was wir bieten

Die Dienstleistungen des bwsb

Der Baden-Württembergische Sängerbund bietet seinen Mitgliedern eine Plattform für den Austausch untereinander und, soweit es nötig und erwünscht ist, ein Dach für eigene Aktivitäten. Da der bwsb ein kleiner Verband ist, kann jeder seine Ideen und Probleme einbringen, es ist aber auch das Engagement jedes Mitglieds wichtig, damit der Verband lebendig bleiben kann.

Der bwsb unterstützt seine Mitgliedsvereine durch Beratung, Veranstaltungen und finanzielle Hilfen. Fördergelder kommen vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg, aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Das Land Baden-Württemberg fördert – indirekt über den Landesmusikverband (LMV) – über den bwsb und die anderen Musikverbände die Vereine mit Zuschüssen zum Beispiel für die Fortbildung von Chorleitern und Chorleiterinnen und für besondere Konzertveranstaltungen. Dies sind allerdings keine gesetzlich festgelegten Leistungen; die Förderbedingungen und Förderleistungen können sich ändern. Seit 2024 gelten die überarbeiteten Förderrichtlinien für die Amateurmusik in Baden-Württemberg.

Probenpauschale

Die Mittel der Amateurmusik wurden vom MWK 2024 deutlich aufgestockt. Die zusätzliche Förderung fließt direkt in die musikalische Bildungsarbeit der Verbände. Sie umfasst die jährliche Probenpauschale für die dem LMV angeschlossenen Vereine, gestaffelt nach der Anzahl der Ensembles und bemisst sich wie folgt:

  • Vereine und Organisationen mit 1 aktiven Musikensemble 500 Euro
  • Vereine und Organisationen mit 2 aktiven Musikensembles 800 Euro
  • Vereine und Organisationen mit 3 aktiven Musikensembles 1.100 Euro
  • Vereine und Organisationen mit 4 aktiven Musikensembles 1.400 Euro
  • Vereine und Organisationen mit 5 aktiven Musikensembles 1.700 Euro
  • Vereine und Organisationen mit mehr als 5 aktiven Musikensembles 2.000 Euro

Ein Ensemble gilt als aktiv, wenn es zum 1. Januar des betreffenden Jahres seit mindestens zwei Jahren besteht und mindestens acht Mitglieder umfasst, einen eigenständigen regelmäßigen Übungsbetrieb (mindestens 19 Proben jährlich) und pro Jahr mindestens einen Auftritt hat. In begründeten Ausnahmefällen kann der Landesmusikverband im Benehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, 
Forschung und Kunst die Probenpauschale auch Ensembles gewähren, die weniger als acht, aber mindestens drei Mitglieder haben. Weiteres siehe in den Förderrichtlinien für die Amateurmusik in Baden-Württemberg.

Die Akademieneubauten der beiden Blasmusikverbände in Plochingen und Staufen mit einem einmaligen Investitionskostenzuschuss von insgesamt 18,8 Mio. € in den Jahren 2017-2020 gefördert. Die geplanten Bildungshäuser sollen der gesamten Amateurmusik zur Verfügung stehen.

Der bwsb bietet bei Bedarf und nach Möglichkeit Weiterbildungsveranstaltungen an. Themen und Termine gibt der Vorstand über diese Internetseiten und das Mitteilungsheft „bwsb-forum“ bekannt.

Förderung für Chöre im Kreisverband Stuttgart

Der Kreisverband Stuttgart des bwsb erhält zusätzliche Fördermittel der Stadt Stuttgart. Dazu gehören eine weitere Probenpauschale sowie Mittel für Kinder- und Jugendchöre und die Kulturarbeit des Verbands.

Mitgliedsbeiträge, GEMA und Versicherungen

Mitgliedsbeiträge an den bwsb

Mitgliedschöre zahlen ab 01.01.2023 pro Jahr an den bwsb:  

  • je aktives Mitglied in einem Erwachsenenensemble: 13,00 Euro.
  • je aktives Mitglied in einem Kinder-/Jugendensemble: 3,00 Euro
  • Sockelbeitrag pro Mitgliedsverein von 40,00 Euro (wird direkt an den DCV weitergeleitet)
  • bwsb-Vereinsbeitrag pro Mitgliedsverein: bis 15 Aktive: 35,00 Euro / ab 16 Aktive: 50,00 Euro.

GEMA-Meldungen

Im Mitgliedsbeitrag sind die GEMA-Gebühren für die Konzertveranstaltungen der Mitglieder enthalten. Die Mitglieder müssen das ausgefüllte Formular mit zwei Exemplaren des Veranstaltungsprogramms nach dem Konzert direkt an unsere GEMA-Beauftragte Britta von Ehrenkrook an GEMA@bw-saengerbund.de schicken. Die Liste der bei dem Konzert aufgeführten Titel muss nicht ausgefüllt werden, wenn die Informationen im beigelegten Programm stehen. Rechts oben auf dem Formular muss die DCV-Mitgliedsnummer eingetragen werden. Eine GEMA-Kundennummer wird für Projekte, die über den DCV abgerechnet werden, nicht benötigt; eine eventuell vorhandene frühere GEMA-Kundennummer sollte nicht eingetragen werden. Bitte stets das aktuelle Formular verwenden!

Zum 1. März 2020 hat sich in der GEMA einiges geändert. Zudem gibt es unter anderem neue Meldefristen. Es empfiehlt sich dringend, Merkblatt Rundumschutz ab 2020  durchzulesen, denn Fehler bei der GEMA-Meldung können für den Verein unangenehme Folgen haben.

Versicherung

Im Mitgliedsbeitrag sind außerdem eine Haftpflicht-, eine Rechtsschutz- und eine Unfallversicherung enthalten (Weitere Informationen dazu)

Ehrungen

Der Deutsche Chorverband (DCV) und der bwsb ehren Sängerinnen und Sänger sowohl für aktive als auch für passive Mitgliedschaft und außerdem Chorleiter. Alle Einzelheiten stehen in der Ehrenordnung (PDF) des bwsb (Neueste Fassung: März 2020).

Für besondere Verdienste um den bwsb verleiht dieser die Kurt-Brenner-Medaille.

Ehrenzeichen und Urkunden müssen rechtzeitig bei der Geschäftsstelle des bwsb beantragt werden, da sie zum Teil bei unserem Dachverband, dem Deutschen Chorverband, bestellt werden müssen. Die 1. Vorsitzende oder Vertreter:in kommen nach Möglichkeit zu den entsprechenden Veranstaltungen und nehmen Ehrungen gerne selbst vor. Der Vorstand bittet jedoch um Verständnis dafür, dass dies nicht in allen Fällen möglich ist.

Ein Merkblatt zu Ehrungen kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Eine eigene Ehrenordnung gilt für die Deutsche Chorjugend.

Zur Zelter-Plakette

Gesangvereine / Chöre erhalten auf Antrag im Jahr ihres 100-jährigen Bestehens vom Bundespräsidenten die Zelter-Plakette verliehen.

Sollte ein Chor für eine Verleihung in Frage kommen, muss er rechtzeitig mit den Vorbereitungen anfangen, denn dem Antrag ist eine ganze Reihe historischer Nachweise und behördlicher Bescheinigungen beizufügen. Es sollte durchaus mehr als ein Jahr vor der geplanten Verleihung mit dem Zusammentragen der Unterlagen begonnen werden. Der komplette Antrag muss dem bwsb spätestens am 15. Februar des Vorjahres der geplanten Verleihung vorliegen (Einreichung beim SCV spätestens am 31.03.).

Einzelheiten über die Voraussetzungen und das Antragsverfahren sind auf der Seite des Deutschen Chorverbands unter https://www.deutscher-chorverband.de/service/zelter-plakette nachzulesen.